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Psychofitness-Praxis Ludwig

"Was kommt finanziell auf mich zu?"


Unsere Leistungen rechnen wir privat, also direkt mit Ihnen ab. Ihre gesetzliche Krankenkasse wird also unsere Kostenrechnungen an Sie in der Regel nicht erstatten. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen jedoch die Kosten für unsere Leistungen - entsprechend des individuell gewählten Tarifs.

"Gibt es das nicht auch `auf Kasse´" ?

... irgendwie schon, aber:

Es herrscht leider viel Bürokratie und psychotherapeutische Unterversorgung im kassenfinanzierten Gesundheitssystem. Laut Psychotherapeutenkammer Bayern beträgt die Wartezeit auf einen genehmigten Therapieplatz durchschnittlich 16 Wochen! Und was, wenn trotz Vorgesprächen, der Therapeut dann doch nicht der genau "richtige" ist ...  Es ist (traurige) Realität, dass wir nur deshalb schnelle Hilfe anbieten können, WEIL wir eine reine Selbstzahlerpraxis sind.

Außerdem: Kassenabrechnung macht Psychotherapie, unabhängig vom Behandlungsgrund oder der Behandlungsdauer, "aktenkundig". Menschen, die Psychotherapie "auf Kasse" erhalten haben, können bei Gesundheitsüberprüfungen von Finanzdienstleistern und Arbeitgebern persönliche Nachteile erfahren. (So gibt es nicht nur bei Berufsunfähigkeitsversicherungen standardmäßig mehrjährige Sperrfristen nach Psychotherapie.) Leistungen außerhalb des Gesundheitssystems können dagegen privat etikettiert werden.

Im therapeutischen Bereich gibt es viele Methoden und Schulrichtungen. Aber: selbst wenn z.B. innerhalb der Approbationsordnung für psychologische Psychotherapeuten Methoden als wissenschaftlich anerkannt gelten, so werden sie deshalb noch lange nicht von den Kassen bezahlt. Im Grunde können mit Krankenkassen nur psychotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage tiefenpsychologisch fundierter, analytischer oder verhaltenstherapeutischer Methoden abgerechnet werden. Viele effiziente, moderne Methoden stehen jedoch nicht in der ärztlichen Gebührenordnung. Bei Selbstzahlern verkürzt sich oft die Behandlungsdauer - auch durch die breitere Auswahl an modernen Methoden.


Stundensatz und Abrechnung

Für private Einzelpersonen, Paare oder Familien berechnen wir einen einheitlichen Honorar-Stundensatz von

79,-- EUR je Gesprächstermin mit einer Dauer von 50 bis 60 Minuten

Bei heilberuflichen Dienstleistungen entfällt die Mehrwertsteuer (nach §4 UStG).
Bei nicht heilberuflichen Dienstleistungen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer (19%) hinzu, z.B. wenn Sie uns als Firma beauftragen.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer können Privatpersonen die Kosten für heilberuflich erbrachte Dienstleistungen zusammen mit anderen Krankheitskosten (wie z.B. Medikamentenzuzahlungen) als außergewöhnliche Belastung ab einem einkommensabhängigen Schwellenwert von der Steuer abgesetzen.

Unsere Abrechnung erfolgt monatlich. Es werden stets nur tatsächlich stattgefundene Sitzungen abgerechnet, Sie können also zu jedem Zeitpunkt die Zusammenarbeit beenden oder bereits vereinbarte Termine kostenfrei absagen.

Die Häufigkeit der Sitzungen wird individuell in Absprache mit Ihnen nach Ihren Wünschen vereinbart (z.B. 1mal in 2 Monaten oder 1mal pro Woche).

Wenn Sie uns als Firma (z.B. für Teambuildingmaßnahmen) engagieren möchten, können wir mit Ihnen auch Kurs- oder Tagespauschalen vereinbaren.

Da wir uns auf lösungsorientierte Kurzzeittherapie spezialisiert haben und manche unserer Aufträge in weniger als 5 Stunden erfolgreich beendet werden, können wir leider kein kostenreduziertes Erstgespräch anbieten. 

            


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